Kurzantwort

Geschenke sind von Schweizer MWST und Zoll befreit, wenn eine Privatperson an eine Privatperson sendet, der Warenwert CHF 100 oder weniger beträgt und das Paket auf der Zolldeklaration als Geschenk gekennzeichnet ist. Alkohol und Tabak qualifizieren nie. Über CHF 100 wird der gesamte Wert wie eine normale Einfuhr besteuert.

Die drei Bedingungen — alle müssen erfüllt sein

Die Geschenk-Freigrenze für Sendungen in die Schweiz, 2026.
BedingungWas das in der Praxis bedeutet
Privat → privatDer Absender ist eine Person, kein Shop und keine Firma. Eine direkt an die empfangende Person versandte Online-Bestellung qualifiziert nicht, auch wenn es ein Geschenk ist.
Wert ≤ CHF 100Der Warenwert des Geschenks. Realistisch — der Zoll kann unplausible Deklarationen bei offensichtlich teuren Artikeln hinterfragen.
Als Geschenk deklariertAuf dem Zollformular CN22/CN23 ist «Geschenk» angekreuzt und Inhalt sowie Wert sind angegeben. Vage oder fehlende Deklarationen lösen Abklärung, Verzögerungen und Gebühren aus.

Nie befreit: Alkohol und Tabak, unabhängig vom Wert. Sie tragen ab der ersten Flasche oder Packung Sondersteuern.

Sagen Sie es dem Absender: wie das Paket zu kennzeichnen ist

  • Kreuzen Sie «Geschenk» / «Gift» / «Cadeau» auf dem Zollkleber an (CN22 für kleine Pakete, CN23 für grössere).
  • Beschreiben Sie den Inhalt ehrlich und konkret — «gestrickter Pullover, Kinderbuch» schlägt «Waren».
  • Geben Sie einen realistischen Wert an. «CHF 0» oder «ohne Handelswert» auf einem klar neuen Artikel lädt zu einer Wertabklärung ein, die Zeit kostet und Gebühren verursachen kann.
  • Eine kurze Notiz wie «Geburtstagsgeschenk für Enkelin» auf der Deklaration hilft in Grenzfällen.

Über CHF 100: der volle Wert wird veranlagt

Die Befreiung ist eine Klippe, kein Freibetrag. Ein Geschenk von CHF 130 wird auf alle CHF 130 (plus Versandkosten) besteuert, nicht auf die CHF 30 Überschuss:

Beispiel: Verwandte in den USA senden Kleidung im Wert von CHF 130, Versand CHF 25, via Schweizer Post.
PositionBetrag
Steuerwert (Ware + Versand)CHF 155.00
Einfuhr-MWST — 8.1%CHF 12.55
Verzollung Post — CHF 16 + 3%, + MWST auf die GebührCHF 22.30
Der empfangenden Person verrechnetCHF 34.85

Ja — die empfangende Person zahlt, nicht der Absender. Plant ein Familienmitglied ein grösseres Geschenk, sind zwei getrennte Anlässe mit getrennten Paketen unter je CHF 100 der legitime Weg, befreit zu bleiben. Rechnen Sie andere Szenarien im Rechner mit der Geschenk-Option.

Häufige Fehler bei Geschenkpaketen

  • Shop versendet direkt an die empfangende Person. Gewerblicher Absender → keine Befreiung. Lassen Sie den Artikel zuerst an die schenkende Person senden oder akzeptieren Sie die Einfuhrrechnung.
  • «Geschenk» auf einem weiterverkauften/neuen gewerblichen Artikel. Falschdeklarationen sind das Vergehen des Absenders, aber das Problem der empfangenden Person — Pakete werden zurückgehalten und abgeklärt.
  • Alkohol im Paket. Schon eine Flasche in einem sonst befreiten Geschenk löst dafür eine Veranlagung aus.
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände: echt gebrauchte, geringwertige persönliche Effekten sind meist unproblematisch — deklarieren Sie sie ehrlich als solche.

Häufige Fragen — Geschenkpakete

Kann mir Familie im Ausland ein Geschenk ohne Abgaben senden?

Ja — privater Absender, Wert bis CHF 100, als Geschenk gekennzeichnet. Alkohol und Tabak ausgeschlossen.

Was, wenn das Geschenk mehr als CHF 100 wert ist?

Der volle Wert inklusive Versand wird veranlagt: 8.1% MWST plus die Verzollungsgebühr des Transporteurs, der empfangenden Person in der Schweiz verrechnet.

Zählt eine an mich gesendete Online-Bestellung als Geschenk?

Nein — die Befreiung braucht einen privaten Absender. Ein Shop, der in die Schweiz versendet, ist eine gewerbliche Einfuhr, egal zu welchem Anlass.