Schweiz · Fahrzeugimport

Auto-Import-Rechner Schweiz

Ein Auto im Ausland kaufen und in die Schweiz bringen? Preis eingeben und die vollen Kosten sehen — Automobilsteuer, Einfuhrsteuer, CO₂-Sanktion und Verzollung — bevor Sie sich festlegen.

EUR
1 EUR = CHF
Treibstoff
g/km
kg
Erstzulassung in der Schweiz? Gebrauchtimport ab 12 Mt., oder 5'000 km & 6 Mt.+
Grund der Einfuhr
Ihre Schätzung

CHF5'748.17

Einfuhrabgaben zusätzlich zum Kaufpreis.

Automobilsteuer 4% von CHF 23'500.00
CHF 940.00
Einfuhrsteuer 8.1% von CHF 24'440.00 (inkl. Automobilsteuer)
CHF 1'979.64
CO₂-Sanktion 22.4 g/km über dem Zielwert 97.6 g/km · CHF 95/g
CHF 2'129.06
Verzollung Veranlagungsverfügung (Formular 13.20 A)
CHF 20.00

Schätzung aus BAZG-Automobilsteuer + Einfuhrsteuer und den CO₂-Regeln des BFE. Personenwagen zahlen keinen Zoll (Industriegüter, zollfrei seit 2024). Prüfen Sie die aktuellen CO₂-Werte, bevor Sie sich darauf verlassen.

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Was Sie beim Autoimport wirklich zahlen

Vier Posten · 2026

Automobilsteuer — 4% des Werts

Die Schweiz erhebt bei der Einfuhr eine einmalige Automobilsteuer von 4% auf Personenwagen. Bemessungsgrundlage ist der bezahlte Preis plus alle Kosten bis zum Schweizer Bestimmungsort (Transport, Versicherung). Sie gilt unabhängig vom Herkunftsland.

Einfuhrsteuer — 8.1%, auf die Steuer obendrauf

Die Einfuhrsteuer von 8.1% wird auf dem Wert inklusive Automobilsteuer und Transport berechnet — also eine Steuer auf die Steuer. In Euro bezahlt? Der Zoll rechnet zum offiziellen Tageskurs um, nicht zu Ihrem Bankkurs.

CO₂-Sanktion — nur bei Erstzulassung

Wird das Auto erstmals in der Schweiz zugelassen und stösst es mehr CO₂ aus als sein individueller Zielwert, ist eine Sanktion von CHF 95 pro Gramm darüber (2025–2026) fällig, bevor Sie es zulassen können. Bei einem neuen oder fast neuen Import ist das oft der grösste Einzelposten. Siehe Abschnitt 02.

Zoll — null bei Autos

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keinen Zoll auf Industrieprodukte, Personenwagen eingeschlossen. Der einzige feste Zusatz ist die Veranlagungsgebühr von CHF 20, die Sie zur Zulassung des Fahrzeugs brauchen.

Rechenbeispiel

Ein Benziner für €25'000, über die Grenze gefahren, erstmals in der Schweiz zugelassen. Zu 0.94 beträgt der Wert CHF 23'500. Automobilsteuer 4% = CHF 940. Einfuhrsteuer 8.1% × (23'500 + 940) = CHF 1'979.64. Bei 120 g/km und 1'500 kg liegt der CO₂-Zielwert bei rund 97.6 g/km, die Sanktion also bei ~22.4 g × CHF 95 ≈ CHF 2'129. Plus CHF 20 Verzollung. Total Abgaben: rund CHF 5'069 — vor Schweizer Zulassung und Fahrzeugprüfung.

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Die CO₂-Sanktion, erklärt

Die Zahl, die man übersieht

Die Schweiz begrenzt den durchschnittlichen CO₂-Ausstoss neu zugelassener Autos, und ein privater Importeur wird zu seiner eigenen «Flotte». Bei der Erstzulassung hier werden Sie an einem individuellen Zielwert gemessen und zahlen für jedes Gramm darüber.

Der Zielwert ist 93.6 g/km — nach Gewicht angepasst

Der Flottenrichtwert sank am 1. Januar 2025 auf 93.6 g/km (WLTP). Ihr individueller Zielwert passt diesen Richtwert ans Gewicht an, gemessen am durchschnittlichen Leergewicht der Flotte (1'777 kg für 2026). Die Schweiz verwendet eine negative Steigung: Ein Auto, das leichter als dieser Durchschnitt ist, erhält einen milderen Zielwert (über 93.6 g/km), ein schwereres einen strengeren (unter 93.6). Ein 1'650 kg schweres Auto — knapp unter dem Durchschnitt — hat einen Zielwert von rund 95.4 g/km.

CHF 95 für jedes Gramm zu viel

Der Sanktionssatz wird jährlich zwischen CHF 95 und 152 festgelegt; für 2025 und 2026 sind es CHF 95 pro Gramm. Multiplizieren Sie die Gramm über Ihrem Zielwert mit CHF 95. Zu zahlen ist vor der Zulassung in der Schweiz.

Gebrauchtwagen entgehen ihr meist

Die Sanktion zielt auf Erstzulassungen. Ein Auto gilt als Gebrauchtimport — keine CO₂-Sanktion, nur Automobilsteuer, MWST und Verzollung — wenn es im Ausland mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen war oder über 5'000 km und mehr als 6 Monate im Ausland zugelassen war. Darum ist ein Gebrauchtwagen aus Deutschland oft deutlich günstiger einzuführen als ein neuer.

Elektroautos zahlen nichts

Ein reines Elektroauto stösst 0 g/km aus, die CO₂-Sanktion ist also unabhängig vom Gewicht null. (Automobilsteuer 4% und MWST 8.1% bleiben.) Stellen Sie den Treibstoff im Rechner auf Elektrisch und die Sanktion entfällt.

Offizielles Rechenbeispiel

Ein 1'650 kg schwerer SUV mit 110 g/km hat einen individuellen Zielwert von 95.43 g/km. Überschuss: 14.57 g/km. Sanktion: 14.57 × CHF 95 ≈ CHF 1'384. Der Rechner reproduziert diese Zahl — probieren Sie es mit diesen Werten.

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Umzug in die Schweiz? Es kann steuerfrei sein

Übersiedlungsgut

Wenn Sie in die Schweiz umziehen und Ihr eigenes Auto mitbringen, kann es als Übersiedlungsgut einreisen — frei von Automobilsteuer und Einfuhrsteuer. Die Bedingungen: Sie besassen und nutzten das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate im Ausland, führen es rund um den Wohnsitzwechsel ein und behalten es danach ein Jahr. Dieselbe Erleichterung gilt für Erbschaftsgut. Die Veranlagungsgebühr von CHF 20 bleibt. Stellen Sie Grund der Einfuhr im Rechner auf Umzug in die CH, um das befreite Ergebnis zu sehen — und klären Sie Ihren konkreten Fall mit dem BAZG, denn die Papiere (Aufenthaltsbewilligung, Nachweis des Vorbesitzes) müssen stimmen.

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Häufige Fragen

Autoimport-Grundlagen
Wie viel kostet der Autoimport in die Schweiz?

Sie zahlen 4% Automobilsteuer und 8.1% Einfuhrsteuer auf Preis plus Transport, wobei die MWST auf dem Wert inklusive Automobilsteuer berechnet wird. Eine Veranlagungsgebühr von CHF 20 ist immer fällig. Bei Erstzulassung über dem CO₂-Zielwert kommt eine CO₂-Sanktion hinzu. Zoll fällt keiner an.

Wie hoch ist die CO₂-Sanktion beim Import?

Bei einer Erstzulassung: (CO₂ des Autos − individueller Zielwert) × CHF 95 pro Gramm (2025–2026). Der Zielwert basiert auf dem Richtwert von 93.6 g/km und wird nach Gewicht angepasst. Ein 1'650 kg schweres Auto mit 110 g/km ≈ CHF 1'384. Reine Elektroautos zahlen nichts.

Zahle ich die CO₂-Sanktion bei einem Gebrauchtwagen?

Meist nicht. Die Sanktion gilt für Erstzulassungen. Ein Auto entgeht ihr als Gebrauchtimport, wenn es im Ausland mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen war oder über 5'000 km und mehr als 6 Monate im Ausland zugelassen war — Sie zahlen nur Automobilsteuer, MWST und Verzollung.

Fällt bei Autos Zoll an?

Nein. Die Schweiz hat den Zoll auf Industrieprodukte am 1. Januar 2024 abgeschafft, Personenwagen eingeschlossen, also gibt es aus keinem Land einen prozentualen Zoll. Es bleiben Automobilsteuer, Einfuhrsteuer, Veranlagungsgebühr und eine allfällige CO₂-Sanktion.

Kann ich mein Auto beim Umzug steuerfrei einführen?

Oft ja — als Übersiedlungsgut. Wenn Sie das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate im Ausland besassen und nutzten und es ein Jahr nach der Einfuhr behalten, entfallen Automobilsteuer und MWST; nur die Gebühr von CHF 20 bleibt. Erbschaftsimporte qualifizieren ebenfalls. Klären Sie es mit dem BAZG.